Inhaltsverzeichnis
- Wichtige Fakten zu den Binäre Optionen Steuern:
- 1.) Was ist die Abgeltungssteuer?
- 2.) Wie wird die Versteuerung bei Brokern gehandhabt?
- 3.) Das ist wichtig rund um die Steuererklärung
- 4.) Sollte ich die Steuerberatung selbst vollziehen oder den Steuerberater beauftragen?
- 5.) Was passiert bei fehlerhaften Steuererklärungen?
- 6.) Steuerfreibetrag für binäre Optionen nutzen
- 7.) Fazit zu den Binäre Optionen Steuern: Expertenberatung von Vorteil
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Wichtige Fakten zu den Binäre Optionen Steuern:
- Alle Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer
- Der Steuersatz liegt derzeit pauschal bei 25 Prozent
- Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer
- Es gibt einen jährlichen Steuerfreibetrag von 801 Euro pro Person
Inhalt:
1. Was ist die Abgeltungssteuer?
2. Wie wird die Versteuerung bei Brokern gehandhabt?
3. Das ist wichtig rund um die Steuererklärung
4. Sollte ich die Steuerberatung selbst vollziehen oder den Steuerberater beauftragen?
5. Was passiert bei fehlerhaften Steuererklärungen?
6. Steuerfreibetrag für binäre Optionen nutzen
7. Fazit zu den Binäre Optionen Steuern: Expertenberatung von Vorteil
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1.) Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer wurde im Jahr 2009 eingeführt und vereinheitlicht die bis dato geltende Besteuerungsregelung für Kapitalerträge. Als Kapitalerträge werden alle Gewinne bezeichnet, die aus angelegtem Kapital erzielt werden. Dazu gehören beispielsweise Zinsen von Sparbüchern, Lebensversicherungsbeträge, Dividenden aus Aktienbesitzt und eben auch Profiten beim Trading mit binären Optionen oder Forex.
Die Höhe der Abgeltungssteuer gilt bei 25 Prozent des Gewinns zzgl. Solidaritätszuschlag. Ggf. kommen noch die Kirchensteuern hinzu. Früher wurden die unterschiedlichen Arten von Kapitalerträgen zu unterschiedlichen Zinsen versteuert und die Abgeltungssteuer ist dazu gedacht, die Versteuerung übersichtlicher zu gestalten. Für jeden Menschen gilt ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 801 Euro. Bis zu dieser Summe müssen die Gewinne nicht versteuert werden. Nicht auf jeden erzielten Gewinn werden automatisch Steuern erhoben. Alle realisierten Verluste aus Kapitalanlagen können mit den Gewinnen verrechnet werden und lediglich die Differenz wird versteuert.
Deutsche Kreditinstitute führen Kursgewinne oder Zins- und Dividendenerträge direkt an das Finanzamt ab. Fallen auf binäre Optionen Steuern an, greift dieser Umstand nicht, da die meist ausländischen Broker mit den deutschen Finanzbehörden in dieser Form nicht kooperieren. Was liegt also näher, als sich die Gewinne aus dem Ausland überweisen zu lassen und die Besteuerung zu unterlassen?
Es ist nicht empfehlenswert, dieses Vorgehen so zu praktizieren. Die Vernetzung der Zentralbanken und der Steuerbehörden ist in Europa recht fortgeschritten, in einigen Staaten erfolgen Meldungen über Kapitalerträge direkt durch die Banken an die deutschen Finanzämter. Es führt also kein Weg daran vorbei, dass Gewinne aus binären Optionen Steuern nach sich ziehen. Für viele Anleger stellt sich allerdings die Frage, wie denn nun diese Gewinne versteuert werden müssen. D
Fazit: ie Abgeltungssteuer wird in Deutschland auf alle Arten von Kapitalerträgen erhoben. Dazu gehören beispielsweise Sparbuchzinsen oder Aktiendividenden sowie Gewinne aus dem Trading mit binären Optionen. Die Höhe der Abgeltungssteuer liegt bei pauschal 25 Prozent und hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag. Es gilt ein jährlicher Steuerfreibetrag von 801 Euro pro Person.
2.) Wie wird die Versteuerung bei Brokern gehandhabt?
Wie mit der Abgeltungssteuer seitens der Broker verfahren wird, hängt beim Trading in erster Linie davon ab, wo sich der Hauptsitz des Brokers befindet. In Deutschland ansässige Anbieter ziehen den Steuersatz in der Regel automatisch von den Profiten ab. Ausländische Broker überlassen die Versteuerung ihren Kunden und behalten die 25 Prozent nicht ein.
Wird die Steuer nicht automatisch einbezogen, muss sie bei der nächsten Steuererklärung abgeführt werden und bis dahin stehen die Beträge zum Trading zur Verfügung.
Wer sich nicht sicher ist, wie der eigene Broker mit der Versteuerung umgeht, kann die AGBs des Anbieters durchlesen und ggf. einen binäre Optionen Anbieter Vergleich machen. Wer immer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich an einen Steuerfachberater wenden und sich ausführlich über alle Regelungen und Gesetze informieren, die es hierzu zu kennen gibt.
Fazit: Wer mit binären Optionen handelt, sollte sich eingehend darüber informieren, wie der Broker die Versteuerung der Profite handhabt. In der Regel ziehen die in Deutschland ansässigen Unternehmen die Abgeltungssteuer gleich mit ein und ausländische Broker überlassen das Abführen der Steuer ihren Kunden.
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3.) Das ist wichtig rund um die Steuererklärung
Erträge aus Kapitalanlagen müssen in der Anlage KAP aufgeführt werden. War es früher noch möglich, Verluste aus Aktiengeschäften mit den Zinserträgen des Tagesgeldkontos zu verrechnen, ist dies nicht mehr zulässig. Es dürfen lediglich noch die Gewinne und Verluste aus einer Anlagegattung miteinander aufgerechnet werden. Um die Gewinne für binäre Optionen versteuern zu können, ohne jedoch zu viele Steuern zu bezahlen, empfiehlt es sich, die Kontoauszüge des Handelskontos der Steuererklärung beizufügen.
Die Gewinne werden mit möglichen Verlusten verrechnet, auf den Saldo werden dann 25 Prozent Abgeltungssteuer einbehalten. Ist der Fall eingetreten, dass ein Geschäftsjahr im Minus endet, kann dieses Minus als Verlustvortrag auf das kommende Jahr angerechnet werden. Die Gewinne des Folgejahres werden dann um diesen Verlustvortrag reduziert. Dafür ein Beispiel: Im laufenden Jahr betrugen die Gewinne 2.000 Euro, die Verluste jedoch 2.500 Euro.
Der Verlustvortag für das Folgejahr beläuft sich auf 500 Euro. Im nächsten Jahr überwiegen die Gewinne die Verluste um 1.500 Euro. Abzüglich des Verlustvortrages von 500 verbleibt ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe von 1.000 Euro, auf den dann 25 Prozent Kapitalertragssteuer, sprich 250 Euro Steuern anfallen.
Fazit: Bei der Steuererklärung werden alle Kapitalerträge unter der Anlage „KAP“ aufgeführt. Es ist nicht möglich, Gewinne oder Verluste der Kapitalerträge unterschiedlicher Anlagegattungen miteinander zu verrechnen und wenn ein Geschäftsjahr im Minus endet, kann der Minusbetrag in das neue Steuerjahr mitgenommen werden.
4.) Sollte ich die Steuerberatung selbst vollziehen oder den Steuerberater beauftragen?
Vorab: Für das Finanzamt ist es zunächst irrelevant, ob Verbraucher ihre Steuererklärungen selbst einreichen oder von einem entsprechenden Berater erstellen lassen. In beiden Fällen ist es notwendig, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und absolut korrekt sind. Allerdings wird der Steuerberater entsprechend zur Rechenschaft gezogen, sollten seinerseits Fehler aufgetreten sein.
Generell bieten Berater ein hohes Maß an Rechtsicherheit. Sie befassen sich bereits seit Jahrzehnten mit der Thematik der Einkommensteuer und gewährleisten so die Richtigkeit aller Daten. Allerdings müssen Anleger für die Beauftragung des Steuerberaters ein entsprechendes Entgelt bezahlen. Schnell kommen einige hundert Euro zusammen, die allerdings wiederum von der Steuer abgesetzt werden können – zumindest in Teilen.
Bei der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit eines Steuerberaters gilt es zudem, finanzielle Profite zu berücksichtigen. Oft deckt der Berater Steuersparpotentiale auf, die dem unerfahrenen Laien ansonsten verborgen geblieben wären. Dadurch lassen sich ein Teil oder sogar die kompletten Kosten für den Experten bereits wieder decken.
Grundsätzlich ist die Beauftragung eines Steuerberaters vor allem dann zu empfehlen, wenn erstmalig mit binären Optionen gehandelt wurde. Auch in Jahren, in denen beispielsweise Immobilien erworben wurden oder größere Erbschaften anstanden, ist der Gang zum Berater praktisch alternativlos. Trader können sich beim Steuerberater auch darüber informieren, wie sie die Erklärung selbst abgeben können. Dann arbeiten Anleger bei der Erstellung der ersten Erklärung mit dem Berater zusammen und führen die Abgabe im Folgejahr vollständig selbst durch.
Fazit: Die Beauftragung eines Steuerberaters kostet schnell einige hundert Euro, kann sich für Anleger aber lohnen. Zum einen können sie sich darauf verlassen, dass es zu keinerlei Fehlern bei der Erstellung kommt. Zum anderen decken Berater oft Einsparpotentiale auf, die für den Laien nicht zu erkennen sind. Welche Alternative sich letztlich mehr lohnt, muss der Anleger daher immer selbst entscheiden. Zumindest im ersten Trading-Jahr ist es aber in der Regel empfehlenswert, zum Steuerberater zu gehen.
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5.) Was passiert bei fehlerhaften Steuererklärungen?
Steuererklärungen werden vom Finanzamt in der Regel recht gewissenhaft geprüft. Kommt es hierbei zu Unstimmigkeiten, so ist dabei nicht direkt von Steuerbetrug zu sprechen. In der Regel kontaktiert das Finanzamt den Steuerpflichtigen zunächst, um die Unklarheiten genauer zu besprechen. Sollte es sich um Rechenfehler oder falsche Angaben handeln, so kalkuliert das Finanzamt in der Regel mit gewissen Pauschalbeträgen.
Kritisch wird es, wenn Anleger beispielsweise zu viele Freistellungsaufträge an unterschiedliche Banken verschickt haben. Wird dies aufgedeckt, wittert das Finanzamt in der Regel einen Steuerbetrug und leitet nicht selten entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Anleger sollten sich – sofern sie die Steuererklärung selbst machen – umfangreiche über alle gesetzlichen Regelungen informieren und alle angegeben Daten nochmal überprüfen.
Fazit: Falsche Angaben bei der Steuererklärung führen nicht direkt zu einem Ermittlungsverfahren, bescheren dem Anleger aber in der Regel Steuernachzahlungen. Denn das Finanzamt kalkuliert dann in der Regel zum Nachteil des Anlegers. Sollte ein Betrugsverdacht durch die fehlerhaften Angaben entstehen, wird es für den Trader in der Regel noch unangenehmer. Dann durchleuchtet das Amt die Vermögensverhältnisse genau und ermittelt unter Umständen sogar direkt gegen den Anleger.
6.) Steuerfreibetrag für binäre Optionen nutzen
Grundsätzlich werden alle Kapitalerträge mit der Kapitalertragssteuer von 25 Prozent und dem zusätzlichen Solidaritätszuschlag bzw. der Kirchensteuer besteuert. Allerdings existiert hiervon eine sogenannte Ausnahme, der Steuerfreibetrag:
- Für Singles liegt er bei 801 Euro, Paare profitieren vom doppelten Betrag.
- Bis zu diesem Betrag wird keine Kapitalertragssteuer erhoben. Erst ab dem ersten Euro darüber hinaus muss die Steuer bezahlt werden.
- Bei deutschen Banken kann ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Dieser sorgt dafür, dass die erwirtschaftete Rendite bis zu einem gewissen Betrag nicht verteuert wird.
- Alternativ lässt sich der Freibetrag auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung nutzen.
Durch diesen Freibetrag sollen vor allem Kleinanleger begünstigt werden, die kaum Kapitalerträge von mehr als 801 Euro erwirtschaften dürften. Allerdings liegen die meisten binäre Optionen Trader relativ weit über diesem Wert. Sie können den Freibetrag aber dennoch nutzen und profitieren ebenfalls von einer geringeren Steuerlast.
Möglich ist die direkte Nutzung in Form eines Freistellungsauftrags allerdings nur bei deutschen Banken oder Brokern. Ausländische Institute führen ohnehin keine direkte Steuer an das Finanzamt ab, weshalb die Verrechnung der entsprechenden Steuerfreibeträge direkt im Rahmen der Einkommensteuererklärung abläuft.
Fazit: Auch für den Handel mit binären Optionen kann der Steuerfreibetrag verwendet werden. Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass die Freistellungsaufträge nicht direkt an ausländische Broker verschickt werden können. Dies ist ausdrücklich nur bei deutschen Banken und Brokern möglich. Jedoch kann der Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung genutzt werden.
7.) Fazit zu den Binäre Optionen Steuern: Expertenberatung von Vorteil
Gewinne, die Trader beim Handel mit binären Optionen erzielen, unterliegen hierzulande der Abgeltungssteuer. Diese Steuer wird auf alle Arten von Kapitalerträgen erhoben und beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Für jeden Anleger gilt ein jährlicher Steuerreibetrag von 801 Euro. Ob der Broker die Steuer beim Handel automatisch einbezieht oder die Steuerangelegenheiten seinen Tradern überlässt, hängt in erster Linie von dem Hauptsitz des Brokers ab. Wie alle anderen Steuern auch, ist die Abgeltungssteuer ein sensibles Thema und Trader sollten sich Hilfe und Beratung bei einem Steuerexperten holen, um immer auf der sicheren Seite zu sein.
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